14. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22 (Umgang mit Tests an Schule)

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

untenstehend teile ich Ihnen die neuen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zum Umgang mit Tests an Schule mit, die die Schulleitungen umsetzen müssen. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut.

Sie sind dem Handlungsleitfaden Corona Indexfall des TMBJS vom 08.12.2021 entnommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Preißler

 

(Auszug aus dem Schreiben an die SchulleiterInnen vom 08.12.2021)

B. Betretungsverbot für den Corona-Indexfall

Jeder positive Test (ob in der Schule oder außerhalb vorgenommen, ob Selbst- oder Fremdtest, ob Schnell- oder PCR-Test) führt zu einem Betretungsverbot für die positiv getestete Person („Indexfall“). Dieses Betretungsverbot ergibt sich unmittelbar nach § 4 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO. Außerdem zieht ein positiver schulischer Schnelltest die Pflicht nach sich, einen PCR-Test durchzuführen (§ 10 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO).

Um Klarheit für die Schüler*innen und die Eltern zu schaffen, bestätigen Sie das Betretungsverbot gegenüber dem positiv getesteten Kind bzw. dem*der positiv getestete*n Jugendliche*n bitte schriftlich. Dafür finden Sie im Anhang ein Formblatt, das die Eltern außerdem über die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests informiert. Das Betretungsverbot setzen Sie als Schulleitung in Ausübung Ihres Hausrechts durch. (Natürlich beaufsichtigen Sie minderjährige Schülerinnen oder Schüler bitte, bis die Eltern das Kind abholen.)

Schüler*innen erhalten während des Betretungsverbotes (ebenso wie bei einer Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes) entsprechend der örtlichen und personellen Gegebenheiten der Schule Distanzunterricht.

Ist der Indexfall seit zwei Tagen symptomfrei, endet das Betretungsverbot:

  1. Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test nicht bestätigt, sondern die PCR-Kontrolle negativ bleibt. Lassen Sie sich bitte unbedingt das negative Testergebnis vorlegen!
  2. Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test bestätigt hat, zu dem Zeitpunkt, an dem die Quarantäne endet; wurde keine Quarantäne-angeordnet, nach 14 Tagen unter Vorlage eines abschließend bei einer zugelassenen Stelle durchgeführten negativen PCR- oder Antigenschnelltests.
  3. Ohne Durchführung eines PCR-Tests nach 14 Tagen.

Schicken Eltern das positiv getestete Kind innerhalb von 14 Tagen wieder zur Schule, ohne dass Ihnen ein negativer Test vorgelegt wird, sprechen Sie bitte erneut das Betretungsverbot aus und setzen dies durch.