5. Information der Schulleitung: Informationen über die zahnärztliche Untersuchung an Schulen

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

im Zeitraum vom 20.11.23 - 23.11.23 sowie vom 27.11.23 - 28.11.23 findet am Lerchenberggymnasium die jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung statt. 

In diesem Zusammenhang informiert das Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Gesundheit über die jährliche zahnärztliche Untersuchung an Schulen wie folgt: 

„Diese dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, zur Erhebung gesundheitlich relevanter Daten (bevölkerungsmedizinischer Aspekt/Epidemiologie) und erfüllen eine sozialkompensatorische Aufgabe. Ziel der Untersuchung ist, alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer Lebenssituation – zu erreichen.“

Im Folgenden wird vom Landratsamt Altenburger Land erklärt:

  • „Der Hauszahnarzt in einer zahnärztlichen Praxis behandelt Patienten jeden Alters und mit breiter Palette an Leistungen. Kinder und Jugendliche sollten halbjährlich ihren Hauszahnarzt aufsuchen, um insbesondere die Leistungen der Individualprophylaxe wahrnehmen zu können.
  • Der Kieferorthopäde behandelt Zahnfehlstellungen.
  • Der Schulzahnarzt führt die schulzahnärztliche Vorsorgeuntersuchung aus den eingangs genannten Gründen durch. Für Schüler ist das eine Pflichtuntersuchung nach § 55 Abs. 3 S. 1 Thüringer Schulgesetz.“

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an:

E-Mail: KJzaeD@altenburgerland.de

Telefon: 03447/586 822

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schulleitungsteam