Willkommen auf der Seite des Lerchenberggymnasiums Altenburg

21.01.2022
20. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Altenburg, 21.01.2022

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass es Ihnen gutgeht und es uns weiterhin gelingt, die weiteren Herausforderungen an Schule zu meistern.

Für unsere weitere Arbeit gibt es folgende Dinge zu beachten:

Auch in der 4. KW setzen wir unseren Präsenzunterricht fort. Die Dauer des Genesenenstatus wurde auf 90 Tage reduziert. Das bedeutet, dass am Montag genau überprüft wird, welche „genesenen Schüler“ ebenfalls getestet werden müssen. Für die Anerkennung eines vollständigen Impfschutzes und Impfstatus reicht die einmalige Impfung mit Johnson und Johnson nicht mehr aus. Es muss zusätzlich eine weitere Impfung mit Moderna oder Biontech erfolgen, um als vollständig geimpft zu gelten. Ab 24.01.2022 sind von Quarantäneanordnungen nur noch folgende Personen ausgenommen: Personen mit 3 Impfungen Geimpfte Genesene Personen mit 2 Impfungen (15.- 90. Tag nach der 2. Impfung) Genesene ab dem 28.- 90. Tag nach positivem Testergebnis

Für weitere Fragen und konstruktive Hinweise stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

18.01.2022
Thüringens größte Jugendbefragung

Wir möchten Sie auf die vom Freistaat Thüringen geförderte Jugendstudie hinweisen. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem in der Anlage befindlichen Dokument.

14.01.2022
19. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Altenburg, 14.01.2022

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler

ich bin sehr froh, dass sich unsere Infektionszahlen nicht wesentlich verschlechtert haben, sodass auch in der nächsten Woche vollumfänglicher Präsenzunterricht stattfindet. Beachten Sie bitte folgende Dinge:

Das regelmäßige Lüften der Räume ist zwingend vorgeschrieben. Nur in dieser Zeit kann ein kurzes Absetzen der Maske gestattet werden. Um unseren Schülern eine längere Pause von der Maske zu ermöglichen, gehen ab sofort alle Schüler der Kl. 5-8 mindestens in 1 Hofpause verpflichtend auf den Schulhof: Kl. 5/7 nach der 5. Std., Kl. 6/8 nach der 4. Std. Wir freuen uns über die baulichen Fortschritte, die zur Verschönerung unseres Hauses beitragen. Mutwillige Verschmutzungen sowie der Missbrauch des Briefkastens am Sekretariat nehmen wir nicht hin. Diese haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge. Am 25.01.2022 finden unsere Kolloquien statt. Für die Klassen 5-10 ist dieser Tag unterrichtsfrei. Die Schüler der Klasse 11 nehmen verpflichtend an 2 Kolloquien teil. Die Listen befinden sich ab Mittwoch (19.01.2022) im A-Flur. Es können sich max. 7 Schüler pro Kolloquium einwählen. Die Seminarfachgruppen Kl. 12 wenden sich an Ihren Innenbetreuer und bitten um die Bereitstellung der technischen Geräte sowie die Möglichkeit des Ausprobierens bis Montag (24.01.22). Herr Schirrmeister wird für die Innenbetreuer und für die Prüflinge am Montag (24.01.2022, 15.00-18.00 Uhr) und am Dienstag (25.01.2022, ab 7.00 Uhr) für technische und organisatorische Dinge zur Verfügung stehen. (Raum: B18)

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

12.01.2022
Einladung Elternrat 17.01.2022
07.01.2022
18. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

                                                Altenburg, 07.01.2022

Unterricht ab 10.01.2022

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass die ersten Unterrichtstage in diesem neuen Kalenderjahr gut verlaufen sind. Auf unserer Homepage können Sie nachlesen, wie viele Schülerinnen und Schüler zum heutigen Tag positiv getestet wurden.

Die derzeitige Lage an unserem Gymnasium gestattet es uns, auch in der nächsten Woche den vollumfänglichen Präsenzunterricht durchzuführen.

Bis Donnerstag (13.01.2022) werden wir unsere Infektionslage neu einschätzen und eventuell notwendige Maßnahmen (Digitalunterricht, Wechselunterricht) anpassen.

Auf unserer Homepage werden alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft stets aktuell über unser Vorgehen informiert.

Bitte zeigen Sie alle positiven Fälle Ihrer Kinder bzw. Quarantäneanordnungen in unserer Schule an.

Bleiben Sie gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

03.01.2022
17. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Unterricht ab 05.01.2022                                         

 Altenburg, 03.01.2022

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie besinnliche Weihnachtstage verlebt haben und gut ins neue Jahr gekommen sind. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen vor allem viel Gesundheit und uns weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit. Während der Weihnachtsferien konnten Sie wahrnehmen, dass das TMBJS unterschiedliche Entscheidungen hinsichtlich des Schulbetriebs ab 05.01.2022 erlassen hat. Lesen Sie dazu gern die Schreiben vom 22.12.2021, 28.12.2021 u. 29.12.2021 auf der Seite des TMBJS.

Lt. Schreiben vom 29.12.2021 sollen die Schulleitungen heute und morgen die Lage prüfen, eine interne Dokumentation zu möglichen Infektionen durchführen und dann über den weiteren Schulbetrieb ab 05.01.2022 entscheiden. Für uns bedeutet das folgendes:

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt nur 1 positiver Fall und keine Quarantäneverfügungen vonseiten unserer Schüler und Lehrer angezeigt wurden, starten wir am Mittwoch mit einem vollumfänglichen Präsenzunterricht. (1.-6. Stunde) Alle Klassen (5-11S) werden in festen Räumen unterrichtet und wechseln keinen Raum. (Ausnahme: Kl. 11/12) Am Mittwoch und Freitag werden alle Schüler und Lehrer getestet. Mit den Daten dieser Testung sowie weiteren Meldungen des Gesundheitsamtes, der Eltern, Schüler und Lehrer bis zum 07.01.2022 werden wir unsere schulische Lage neu bewerten, um dann unsere Schulorganisation ab 10.01.2022 anzupassen. In der neuen Allgemeinverfügung, gültig ab 03.01.2022, ist neu formuliert, dass für alle Personen (Schüler und Lehrer), die keine qualifizierte Maske tragen (außer Attest vom Arzt) und die die angebotenen Testungen (außer Geimpfte und Genesene) verweigern, ein Betretungsverbot gilt. Diese Schülerinnen und Schüler verbleiben im Distanzunterricht und erhalten von ihren Fachlehren Aufgaben, die sie selbstständig lösen. An Leistungsnachweisen und Prüfungen müssen sie verpflichtend teilnehmen.

Beachten Sie bitte, dass die Bundesregierung und das Land Thüringen zum heutigen Zeitpunkt auf Grund der Weihnachtsferien die epidemische Lage nicht einschätzen können. Der Schulleiter möchte für seine Schule die korrekte Entscheidung für den Schulbetrieb treffen, kann aber die tatsächliche Lage heute ebenfalls nicht korrekt einschätzen.

Bleiben Sie optimistisch.

Für weitere Fragen und konstruktive Ideen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

22.12.2021
16. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

                                                          Altenburg, 22.12.2021

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

soeben erhielten wir die Vorabinformation des TMBJS über geplante Maßnahmen zum Jahresbeginn. (siehe Anlage) Zum jetzigen Zeitpunkt können wir von folgenden Entscheidungen ausgehen:

Am 03./04.01.2022 findet kein regulärer Unterricht statt. Alle Schüler befinden sich im häuslichen Lernen und beenden bzw. wiederholen ihre Aufgaben der letzten Schultage. Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis Kl. 6 wird für den absoluten Notfall gesichert. Die Eltern sind dringend gebeten, ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken. Wie der Unterricht ab Mittwoch (05.01.2022) durchgeführt wird, ist noch nicht bekannt. Eine Entscheidung ist erst am Ende der Weihnachtsferien vom TMBJS zu erwarten. Wir informieren Sie diesbezüglich am 03.01.2022 über unsere Homepage. Die geplanten Nachklausuren vom 04.01.2022 werden verschoben. Beachten Sie dazu den neuen Plan von Frau Wust-Köhler. Alle Nachklausuren Klasse 12 im gA-Kurs (Ausnahme Kernfach Deu und Ma) entfallen.

Für das Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen erneut ein paar ruhige und besinnliche Tage im Kreise Ihrer Lieben.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

17.12.2021
Quarantäneanordnung

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wir bitten die Schülerinnen und Schüler der Sportkurse Leichtathletik und Basketball der Klassenstufe 12 (außer die Geimpften und Genesenen) die Anordnung des Gesundheitsamtes (siehe Anlage) zu beachten. 

Die Schulleitung

16.12.2021
15. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

unser Minister Holter hat uns soeben mitgeteilt, dass es auf Grund der angespannten Infektionslage für die Eltern die Möglichkeit gibt, ihre Kinder vom 20.-22.12.2021 vom Unterricht in Präsenz zu befreien. (siehe Anlage 1) Die Befreiungsmöglichkeit ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Schülerinnen und Schüler die von den Lehrkräften gestellten Aufgaben an diesen Tagen im häuslichen Lernen selbstständig lösen. Da wir nicht wissen, wie viele Eltern bzw. volljährige Schüler von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen, werden wir wie folgt vorgehen:

Alle Eltern oder volljährigen Schüler, die von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen werden, teilen dies per Mail bis Sonntag, 19.12.2021 dem Klassenlehrer oder Stammkursleiter (Kl. 6b an Hr. Oelsner, A22DE2 an Fr. Wust-Köhler) mit, der die Information ins Klassenbuch/Abwesenheitslisten einträgt. Von Montag bis Mittwoch findet keine Vermittlung neuen Unterrichtsstoffes statt. Der Unterrichtstag endet für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Alle Fachlehrer (Montag bis Mittwoch) erstellen für Ihre Unterrichtsstunden (1.-6. Stunde) Aufgaben, die alle Schüler selbstständig zu Hause oder in der Schule (unter Aufsicht) lösen. Die Sportlehrer erstellen Aufgaben für Medienkunde. Diese Aufgaben werden persönlich, per Mail oder in der Schulcloud vom Fachlehrer an die Schüler übermittelt. Der Fachlehrer ist dafür verantwortlich, dass alle Schüler der Klasse oder des Kurses (auch diejenigen, die erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden) die Aufgaben rechtzeitig erhalten. Die Kontrolle dieser Aufgaben erfolgt in der 1. Schulwoche 2022 durch die entsprechenden Fachlehrer. Klausuren bzw. Nachklausuren sowie bereits angekündigte Leistungskontrollen in Klassenstufe 11 und 12 werden wie terminiert geschrieben. (evtl. individuelle Absprache mit Fr. Wust-Köhler)

Abschließend möchte ich hinzufügen, dass ich mir sehr gewünscht hätte, zu diesen 3 Unterrichtstagen eine einheitliche und langfristige Entscheidung von unserem Ministerium zu erhalten. Leider sind wir erneut in der Situation, sehr schnell und ohne längere Planungsmöglichkeit eine praktikable Lösung für unser Gymnasium zu finden.

Für das Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen allen von Herzen eine besinnliche und friedliche Zeit im Kreise Ihrer Lieben. Genießen Sie die kleine Auszeit und starten Sie gesund in das neue Jahr, damit es schöner werde als das alte.

Mit weihnachtlichen Grüßen

Ihre S. Preißler

10.12.2021
Positives Testergebnis - Elternbrief des Gesundheitsamtes

Sehr geehrte Eltern,

unter dem Button Neue Covidinfektionen dokumentieren wir für Sie täglich uns neu gemeldete positive Testergebnisse in einzelnen Klassen bzw. Kursen.

Sollte in der Klasse/ im Kurs Ihres Kindes ein postiver Fall aufgetreten sein, wird die betreffende Klasse/ der betreffende Kurs von uns informiert. Es besteht ein Unterschied in der weiteren Handhabung des Gesundheitsamtes in Abhängigkeit davon, ob das positive Testergebnis auf einen schulischen Selbsttest bzw. einen bestätigten PCR-Test zurückzuführen ist.

Aus diesem Grund bitten wir Sie die entsprechenden Elternbriefe des Gesundheitsamtes bei Auftreten eines Falls in der Klasse/ im Kurs Ihres Kindes zur Kenntnis zu nehmen. (Anlage 1 & Anlage 2)

Beide Dokumente finden Sie auch unter dem Button Neue Covidinfektionen.

Bleiben Sie gesund.

Wir wünschen Ihnen allen einen besinnlichen 3. Advent!

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

10.12.2021
14. Information der Schulleiterin im Schuljahr 2021/22 (Umgang mit Tests an Schule)

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

untenstehend teile ich Ihnen die neuen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zum Umgang mit Tests an Schule mit, die die Schulleitungen umsetzen müssen. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut.

Sie sind dem Handlungsleitfaden Corona Indexfall des TMBJS vom 08.12.2021 entnommen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Preißler

(Auszug aus dem Schreiben an die SchulleiterInnen vom 08.12.2021)

B. Betretungsverbot für den Corona-Indexfall

Jeder positive Test (ob in der Schule oder außerhalb vorgenommen, ob Selbst- oder Fremdtest, ob Schnell- oder PCR-Test) führt zu einem Betretungsverbot für die positiv getestete Person („Indexfall“). Dieses Betretungsverbot ergibt sich unmittelbar nach § 4 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO. Außerdem zieht ein positiver schulischer Schnelltest die Pflicht nach sich, einen PCR-Test durchzuführen (§ 10 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO).

Um Klarheit für die Schüler*innen und die Eltern zu schaffen, bestätigen Sie das Betretungsverbot gegenüber dem positiv getesteten Kind bzw. dem*der positiv getestete*n Jugendliche*n bitte schriftlich. Dafür finden Sie im Anhang ein Formblatt, das die Eltern außerdem über die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests informiert. Das Betretungsverbot setzen Sie als Schulleitung in Ausübung Ihres Hausrechts durch. (Natürlich beaufsichtigen Sie minderjährige Schülerinnen oder Schüler bitte, bis die Eltern das Kind abholen.)

Schüler*innen erhalten während des Betretungsverbotes (ebenso wie bei einer Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes) entsprechend der örtlichen und personellen Gegebenheiten der Schule Distanzunterricht.

Ist der Indexfall seit zwei Tagen symptomfrei, endet das Betretungsverbot:

Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test nicht bestätigt, sondern die PCR-Kontrolle negativ bleibt. Lassen Sie sich bitte unbedingt das negative Testergebnis vorlegen! Wenn sich der positive schulische Schnelltest im PCR-Test bestätigt hat, zu dem Zeitpunkt, an dem die Quarantäne endet; wurde keine Quarantäne-angeordnet, nach 14 Tagen unter Vorlage eines abschließend bei einer zugelassenen Stelle durchgeführten negativen PCR- oder Antigenschnelltests. Ohne Durchführung eines PCR-Tests nach 14 Tagen.

Schicken Eltern das positiv getestete Kind innerhalb von 14 Tagen wieder zur Schule, ohne dass Ihnen ein negativer Test vorgelegt wird, sprechen Sie bitte erneut das Betretungsverbot aus und setzen dies durch.

09.12.2021
Seminarfach Klassenstufe 12

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grund der aktuellen Situation kann die Bekanntgabe der Bewertung der Seminarfacharbeit im Zeitraum 13.12. – 22.12.2021 stattfinden.
Der Termin für das Kolloquium wird auf den 25. Januar 2022 verlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung