Lerchenberggymnasium Altenburg
Hausordnung
Die Schule ist eine Gemeinschaft von Menschen - Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für eine bestimmte Zeit des Tages auf engem Raum zusammenleben und zusammenarbeiten. Daher sind Regeln erforderlich, die in Form von Pflichten und Rechten das Zusammenleben so ordnen, dass sowohl der Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des Einzelnen, sich in ihr wohl zu fühlen, erfüllt werden können.
Die Hausordnung soll nicht Freiheit unnötig einschränken, sondern jedem die Möglichkeit schaffen, die eigenen Kräfte bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer aufs Beste zu entfalten.
Schulgebäude, Einrichtung und Lernmittel sind nicht unser Eigentum, sondern nur zur Nutzung überlassen. Daher muss jeder sorgfältig damit umgehen. Wer Verschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu Schadensersatz verpflichtet. Es soll darauf geachtet werden, dass nach dem Verlassen eines Raumes Sauberkeit herrscht und alle Fenster geschlossen sind.
Vor dem Unterricht
Die Schüler können sich vor dem Unterricht ab 7:00 Uhr im Speiseraum aufhalten. Vor 7:30 Uhr ist es nicht erwünscht, dass sich Schüler in den Unterrichtsräumen oder den verschiedenen Fluren aufhalten.
Schüler, die mit dem Moped / Motorrad zur Schule kommen, haben die Möglichkeit, diese auf dem Platz hinter der Schule abzustellen. Schüler, die ein Fahrrad für den Schulweg benutzen, können dieses vor der Schule bzw. auf dem Parkplatz im vorgegebenen Bereich abstellen. Andere als die ausgewiesenen Stellflächen sind nicht zu benutzen. Es ist auch nicht gestattet, andere Abschnitte des Schulhofes, außer die Park- und Einfahrtsbereiche, zu befahren. Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten. Schüler, Eltern, Großeltern und Gäste dürfen das Schulgelände mit einem PKW nicht befahren. Das Befahren des Parkplatzes im Falle des krankheitsbedingten Abholens der Schüler ist gestattet.
Nach dem Betreten des Schulhauses werden alle Kopfbedeckungen abgelegt. Ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden.
Unterricht
Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr mit dem Klingelzeichen. Alle Schüler müssen sich spätestens zum Vorklingelzeichen (07:45 Uhr) in ihrem Unterrichtsraum der 1. Stunde befinden, um den reibungslosen Beginn zu gewährleisten. Unsere Schwingtür wird um 08:00 Uhr verschlossen. Wenn ein Lehrer ausbleiben sollte, meldet der / die Kurs- bzw. Klassensprecher / in oder sein(e) Stellvertreter(in) dies nach 10 Minuten im Sekretariat.
Während des Unterrichts ist alles zu unterlassen, was einen geordneten Unterrichtsablauf stört. Essen hat sich grundsätzlich auf die Pausen zu beschränken.
Handys u. a. internetfähige Geräte sind nicht zugelassene Hilfsmittel. Sie sind während des Unterrichts auszuschalten, nicht zu benutzen und in der Schultasche aufzubewahren. Bei Zuwiderhandlung während Leistungsbewertungen wird der Leistungsnachweis nach § 58 Abs. 3 ThürSchulO als Betrugsversuch gewertet. Ausgenommen davon ist die Nutzung der Geräte zu unterrichtlichen Zwecken auf Anweisung der Lehrkraft. Die Schule ist außerdem lt. § 51 Abs. 6 ThürSchulG (wenn der Lehrer es für notwendig erachtet) befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 ist die Handynutzung in den Pausen verboten.
Nutzung digitaler Geräte
Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen digitale Endgeräte im Unterricht, nicht aber während Leistungserhebungen verwenden, wenn der jeweilige Fachlehrer hiermit einverstanden ist. Schülern, die eine Smartwatch besitzen, ist es nicht gestattet, mit dieser zu filmen oder Aufnahmen zu tätigen. Bei Zuwiderhandlung wird das Tragen dieser Uhren verboten. In Klausuren bzw. Prüfungen sind alle Arten von Armbanduhren untersagt, da durch die Lehrkraft nicht einschätzbar ist, ob diese auch internetfähig sind. Bei Beschädigung oder Verlust der mitgebrachten digitalen Geräte übernimmt die Schule keine Haftung. Für die Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 ist die Handynutzung in den Pausen nicht erwünscht.
Freistunden / Pausen
Fällt eine Unterrichtsstunde im Laufe des Tages aus oder beginnt der Unterricht nicht mit der ersten Stunde, so steht der Speiseraum als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung. In den Fluren ist der Aufenthalt während der Unterrichtszeiten nicht gestattet.
Die Klassenstufen 5 und 7 nehmen während der Mittagspause 1 (11:10-11:35 Uhr) ihr Essen ein. Die Klassenstufen 6 und 8 bis 12 nehmen während der Mittagspause 2 (12:20-12:45 Uhr) ihr Essen ein.
Eine Hofpflicht besteht für die Klassen 5 und 6 für eine Hofpause (außer bei Regen und während der Schulspeisung).
In den 5- und 10-minütigen Pausen stehen die Flure, der Speiseraum sowie die Unterrichtsräume (außer: Ch, Bio, Phy, A 8, S 2) den Schülern zur Verfügung. Während der Pausen ist generell darauf zu achten, Unfälle zu vermeiden. Deshalb ist es im Schulgebäude untersagt zu rennen. Wenn das Rennen auf dem Schulgelände zu Gefahrensituationen führt, kann es auch dort untersagt werden. Die während der Pausen aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer sind Ansprechpartner für Probleme jeglicher Art. Nach den Pausen ist ein pünktlicher Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
Schülern mit vollendetem 16. Lebensjahr (jedoch frühestens in Klassenstufe 10) ist das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden oder während der Mittagspausen auf eigene Gefahr gestattet, es besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Der tägliche Schulweg zwischen Wohnung und Schule unterliegt nicht der Aufsichtspflicht der Schule, sondern obliegt der Verantwortung der Eltern.
Schüler der Klassenstufen 5 - 9 werden zum Sportunterricht und zurückbegleitet und vom Sportlehrer beaufsichtigt (außer auf dem Weg von der Wohnung zur Turnhalle bzw. zurück).
Verhinderung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen, d.h. Anruf im Sekretariat am ersten Erkrankungstag bis 8:00 Uhr. Bei Wiederbesuch der Schule (am 1. Schultag) ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mitzubringen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule lt. § 5 ThürSchulO die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Erkrankt ein Kind während des Schultages, meldet sich die / der Betroffene im Sekretariat ab. Gleichzeitig informiert das Sekretariat die Eltern, die dann ihr Kind abholen. Bei Schülern ab Klassenstufe 10 werden die Eltern ebenfalls telefonisch über die Erkrankung ihres Kindes informiert. Schüler der Qualifikationsphase erhalten bei Eintritt in die Kursstufe detaillierte Informationen für die Vorgehensweise bei Verhinderung.
Alkohol / Rauchen / Drogen
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt! (§ 47 (2) Thüringer Schulgesetz, Fassung vom 04. April 2007)
Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sind verboten.
Im Übrigen gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.
Sonstiges
Die Computer in der Bibliothek können in den ausgeschriebenen Zeiten genutzt werden.
Für die Erledigung von Schulaufgaben steht den Schülerinnen und Schülern im Speiseraum in der Zeit von 13.30Uhr bis 15.30Uhr W-Lan zur Verfügung.
Bei Unfällen oder Sachschäden sind sofort die Lehrkräfte zu verständigen. Diese erstatten eine Meldung im Sekretariat.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
Aushänge im Schulhaus bedürfen der Genehmigung des Schulleiters. Auch die Verteilung von Druckschriften (außer der Verkauf der Schülerzeitung) bedarf der Genehmigung des Schulleiters.
Es ist generell verboten, Dinge mitzuführen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.
Das Schulgelände ist eine „verkehrsberuhigte Zone“. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 7 km/h. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft gehen rücksichtsvoll miteinander um.
Altenburg, 01.08.2024
S. Preißler
Schulleiterin